ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich

1. Diese im Folgenden als „AGB“ bezeichneten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Betreiber der Ferienwohnung am Blasturm – Ludwig Weingärtner – (im folgenden Vermieter genannt) mit Dritten (nachfolgend als Gast bezeichnet) abgeschlossen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für jegliche weiteren für den Gast erbrachten Leistungen des Vermieters.

2. Die Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter, wobei im Verkehr mit Unternehmen § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen ist. Die Belegung der Ferienwohnung ist mit höchstens vier Personen zulässig.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung Anwendung.

4. Darüber hinaus gelten die bei Vertragsabschluss individuell vereinbarten Bedingungen.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

1. der Vertrag kommt durch Annahme der von Gast vorgenommenen Reservierung durch den Vermieter zustande oder, falls dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Wohnung oder sonstigen Leistungen. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtung gegenüber dem Vermieter an.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen Aufrechnung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung für den gebuchten Zeitraum bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt ebenso für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Rechnungen des Vermieters sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %, bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern in Höhe von 5 %, zu berechnen und den Vertrag zu kündigen.

4. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.

5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

6. Die Bearbeitung von Fundsachen wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 10 € in Rechnung gestellt. Versandkosten werden gesondert erhoben.

7. Bei übermäßiger Verunreinigung des Ferienwohnung, insbesondere der Küchenzeile, behält sich der Vermieter vor, eine erhöhte Reinigungspauschale in Höhe von 25 € anzusetzen.

8. Nur unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen können vom Gast gegenüber einer Forderung des Vermieters aufgerechnet werden.

IV. Rücktritt des Gastes/Stornierung/Vorzeitige Abreise

Reservierungen sind für die Vertragsdauer verbindlich. Eine Stornierung seitens der Gastes bedarf der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Für die Stornierung reservierter Leistungen oder der Ferienwohnung kann der Vermieter gegenüber dem Gast statt einer individuell berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale gemäß den nachfolgenden Stornobedingungen geltend machen.

1.1. Buchungen zwischen 1 – 4 Nächte (Kurzzeitaufenthalt)

– bei einer Stornierung bis 5 Tage vor der geplanten Anreise: Kostenfrei

– bei einer Stornierung bis 1 Tag vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises

– bei einer Stornierung am Anreisetag: 100 % des vertraglich vereinbarten Preises

1.2. Buchungen zwischen ab 5 Nächte

– bei einer Stornierung bis 5 Tage vor der geplanten Anreise: Kostenfrei

– bei einer Stornierung 4 bis 3 Tage vor der Anreise: 50 % des vertraglich vereinbarten Preises

– bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Anreise: 100 % des vertraglich vereinbarten Preises

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist, oder dieser Schaden geringer als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

2. Bei einer individuell berechneten Entschädigung hat der Vermieter die ersparten Aufwendungen sowie die Einnhamen aus etwaiger Anderweitiger Vermietung anzurechnen.

3. Vorzeitige Abreise: Bei vorzeitiger Abreise gelten, wenn zwischen dem Vermieter und dem Gast nichts anders vereinbart wird, folgende Bestimmungen: Bei vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) können die Aufenthaltskosten (Preis minus nicht entstandene Kosten) durch den Vermieter eingefordert werden. Das gilt nur für den Fall, wenn es dem Vermieter nachweislich nicht gelingt, die Ferienwohnung weiterzuvermieten. Sollte es dem Vermieter nur für einen Teilzeitraum gelingen, die Wohnung weiterzuvermieten, kann es für den restlichen Zeitraum die Aufenthaltskosten berechnen. Die Aufenthaltskosten werden mit 90 % des vereinbarten Preises festgelegt.

4. Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter einen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

V. Rücktritt des Vermieters/Stornierung

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Der Vermieter ist ebenfalls berechtigt, aus einem sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

höhere Gewalt oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, Z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,

der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,

ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Wohnungen

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung – Erdgeschoss oder Obergeschoss.

2. Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung dem Vermieter spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wird die Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt, kann der Vermieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung der Wohnung bis 15 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen., ab 15 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraums ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz an der Wohnung zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechts vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

5. Die Feststellungen des Vermieters über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise gelten als verbindlich.

VII. Haftung des Gastes

1. Der Gast ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit allen Sachen verpflichtet. Der Vermieter behält sich vor, Schadenersatz für durch den Gast verursachte Mängel zu erheben. Dies betrifft den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, in der gemieteten Wohnung verursachte Wasser- und Brandschäden sowie dadurch entstandene Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässige oder vorsätzlich entstanden sind, und eine normale Abnutzung übersteigen.

2. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Vermieter, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Vermieter, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadenersatz leistet.

3. Soweit der Vermieter für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

4. Alle Wohnungen des Vermieters sind Nichtraucherwohnungen. Bei Nichtbeachtung wird dem Gast eine erhöhte Reinigungsgebühr von mindestens 150 € in Rechnung gestellt.

5. Bei Missachtung der Brandschutz-Richtlinien haftet der Gast in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen der Rauchmelder entsteht, das Entfernen der Rauchmelder führt zu sofortiger Beendigung des Mietverhältnisses.

6. Begeht der Gast bei der W-LAN-Nutzung mittels eines frei zugänglichen HotSpots schuldhaft Rechtsverstöße, hat er den Vermieter on jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

VIII. Datenschutz

Für alle personengebundenen Daten versichert der Vermieter diese vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Buchung zu speichern und weiter zu verarbeiten.

IX. Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine aufgelisteten Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Der Vermieter haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zum 100 fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens 3.500 € sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn micht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht ( § 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Wohnung oder die Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn der Vermieter oder dessen Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wurde kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedwederen Schaden zur Vermeidung des Verlustes der Ansprüche unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren kenntnisunabhängig. Bei Ansprüchen, der nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtversetzung des Vermieters beruhen, gelten die Verjährungsverkürzungen nicht.

6. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters, die Stadt Schwandorf.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, wenn der Besteller oder Gast Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters als ausdrücklich vereinbart.

4. Es gilt deutsches Recht

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedigungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprüglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

ANFAHRT
FERIENWOHNUNG AM BLASTURM 

Vom Hauptbahnhof Schwandorf ist die Wohnung in 10 Minuten Fußweg zu erreichen. Neben dem Bahnhof befindet sich der zentrale Taxi und Busbahnhof. Von hier bestehen regionale und überregionale Verbindungen in und aus allen Richtungen. Die nächste Bushaltestelle – Haltestelle Rathaus – ist in 200 Meter Entfernung von der Wohnung. Am Gebäude befinden sich kostenlose Parkplätze. Das kostenpflichtige städtische Parkhaus ist in 200 Meter Entfernung.

Kontakt
  • +4994318781
  • info@ferienwohnung-am-blasturm.de

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